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BSG, 30.03.1962 - 2 RU 32/61 |
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- BSG, 10.12.1957 - 2 RU 270/55
Auszug aus BSG, 30.03.1962 - 2 RU 32/61
geboten, weil trotz Schaffung einer betriebsfremden } Gefahr andere Umstände wesentlich mitgewirkt haben können, die der betrieblichen Sphäre zuzurechnen sind und deshalb den Versichérüngsschutz erhalten (zum Begriff der selbstgeschaffenen Gefahr vgl° auch BSG 6, 164, 169 und 14, 64, 67) =" - ".
- BGH, 19.12.1967 - VI ZR 6/66
Verursachung eines Verkehrsunfalls durch einen mit der Beförderung einer an …
Das gegenteilige Ergebnis läßt sich auch nicht damit begründe, daß nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts der Versicherungsschutz für einen Arbeitsunfall entfällt, wenn bei Abwägung der für den Unfall ursächlich gewordenen Umstände die unternehmensbedingten Umstände durch in der persönlichen Sphäre des Verunglückten liegende Bedingungen wie Trunkenheit, Übermüdung aus Unternehmensfremden Gründen, unvernünftige Spielerei oder sonstiges höchst unvernünftiges Verhalten so sehr in den Hintergrund gedrängt werden, daß die letzteren als die rechtlich allein wesentlichen Ursachen anzusehen sind (BSG 12, 242;… BSG Urteil vom 28. Februar 1961 - 2 RU 97/59 - SozR RVO § 542 a.F. Nr. 35; vom 30. März 1962 - 2 RU 32/61 - SozR RVO § 542 a.F. Nr. 53;… vom 29. Mai 1962 - 2 RU 113/60 - SozR RVO § 542 a.F. Nr. 55). - LSG Hessen, 16.01.1974 - L 3 U 541/73 Der Senat läßt es hierbei offen, ob für einen Copiloten während der Ruhezeit das Schwimmen als solches im Hinblick auf eine körperliche Ertüchtigung und Erholung Versicherungsschutz zu begründen vermag (…ablehnend: Lauterbach, Unfallversicherung, 3. Aufl., Anm. 56 zu § 548 RVO und die dort zitierte Rechtsprechung sowie Wildfeuer in Die Sozialversicherung, 1968, S. 279 f.; offengelassen vom BSG in den Urteilen vom 28.2.1962 - 2 RU 110/59 - in E 16 S. 236 ff. und vom 30.3.1962 - 2 RU 32/61).